Handynutzungsordnung des Gymnasiums Marktoberdorf

  1. Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 - 11 dürfen digitale Geräte wie Tablets, Handys, Kopfhörer und auch Wearables von 7:50 Uhr - 13:00 Uhr nicht offen tragen oder nutzen, außer nach Rücksprache mit einer Lehrkraft. Sie sind ausgeschaltet in der Schultasche zu verwahren.
  1. Ab 13:00 Uhr dürfen derlei Endgeräte bei den Sitzgruppen im 1. und 2. Stockwerk des Atriumgebäudes und im Windfang beim Haupteingang genutzt werden. Sie sind dabei entweder lautlos zu stellen oder mit Kopfhörern zu verwenden.
  1. Für Schüler*innen der Jahrgänge 12 und 13 ist es erlaubt, die oben genannten Geräte in den Pausen und Freistunden im Aufenthaltsbereich der PuL-Stufe zu nutzen. Klassenzimmer und Flure gehören nicht dazu.
  1. Bei gravierenden Verstößen kann das betreffende Gerät unbeschadet der üblichen Ordnungsmaßnahmen konfisziert und im Sekretariat hinterlegt werden. Es kann dort in der Regel nach Unterrichtsende des/der betroffenen Schülers/Schülerin wieder abgeholt werden.