Überblick über die Wahlmöglichkeiten im Fach Sport in der Oberstufe G9

  • Sport ist von allen Schülerinnen und Schülern in den Jahrgangsstufen 12 und 13 auf grundlegendem Anforderungsniveau (gA) mit je zwei Wochenstunden im Fach Sport (Sportpraxis) zu belegen.

 

 

  • Sportlich besonders interessierten Schülerinnen und Schülern steht die Möglichkeit offen, das Fach Sport auf erhöhtem Anforderungsniveau (eA) als Leistungsfach mit je vier Wochenstunden (zwei Wochenstunden Sporttheorie und zwei Wochenstunden Sportliche Handlungsfelder des Faches Sport (Sportpraxis auf grundlegendem Anforderungsprofil)) als schriftlich-praktisches oder mündlich-praktisches Abiturprüfungsfach zu belegen. Voraussetzung für die Belegung des Leistungsfachs Sport ist mindestens die Note "befreidigend" im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 11 im Fach Sport. 

Die sportlichen Handlungsfelder

Gruppe A: Individualsportarten
  • Gerätturnen
  • Gymnastik und Tanz
  • Leichtathletik
  • Schwimmen
Gruppe B: Mannschaftssportarten
  • Basketball
  • Fußball
  • Handball
  • Volleyball
Gruppe C: Weitere Sportarten
  • Rückschlagspiele (Badminton, Tischtennis)
  • Bewegungskünste
  • Gesundheitsorientierte Fitness
  • Alpine Gleitsportarten

Die Wahl der sportlichen Handlungsfelder

  • Die Schülerinnen und Schüler wählen je ein sportliches Handlungsfeld pro Ausbildungsabschnitt auf grundlegendem Anforderungsprofil.
  • Im Verlauf der vier Ausbildungsabschnitte müssen mindestens zwei Sportarten aus den drei sportlichen Handlungsfelder A, B und C belegt werden.
  • Ein sportliches Handlungsfeld kann höchstens zweimal gewählt werden.

 

  • Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsfachs belegen in der Sportpraxis zwei Sportarten aus verschiedenen Handlungsfeldern über je zwei Ausbildungsabschnitte. Diese beiden für das Leistungsfach Sport angebotenen sportlichen Handlungsfelder sind auch für Nicht-Leistungsfach Sport-Schülerinnen und Schüler offen und belegbar.
  • Die Schülerinnen und Schüler des Leistungsfachs Sport legen in denen von Ihnen gewählten Sportarten eine praktische Abiturprüfung ab.

Berechnung der Punktzahl der Halbjahresleistungen in der Sportpraxis

  • Für die Bewertung der Leistungen im Fach Sport werden in jedem Ausbildungsabschnitt die sportpraktischen Leistungen aus dem Bereich der sportlichen Handlungsfelder sowie Leistungen aus dem Bereich der sportlichen Bildung herangezogen.
  • Die Punktzahl der Halbjahresleistung im Fach Sport ergibt sich als Durchschnittswert aus:
    • Dem doppelt gewichteten Durchschnitt der Punktzahlen für die praktischen Leistungen im gewählten Sportlichen Handlungsfeld
    • sowie dem Durchschnitt der Punktzahlen der kleinen Leistungsnachweise (mindestens ein kleiner Leistungsnachweis z. B. selbständiges Gestalten von Stundenteilen, Demonstrationsaufgaben, Kurzreferate oder theoretische Prüfung) aus allen Lernbereichen (über Anzahl und Form entscheidet im Übrigen die Kursleiterin oder der Kursleiter)
    • Erst die Endpunktzahl wird gerundet.
    • Eine Aufrundung zur Endpunktzahl 1 ist nicht zulässig.

Gerätturnen
  • Schülerinnen und Schüler:
    • Eine jeweils mindestens fünfteilige Übungsverbindung an zwei Geräten nach Wahl der Schülerin bzw. des Schülers.
    • Ausnahmen:
      • Reck: eine mindestens vierteilige Übungsverbindung.
      • Sprung (Kasten oder Sprungtisch), jeweils mit Absprunghilfe (Sprungbrett oder Minitrampolin): zwei gleiche oder zwei verschiedene Sprünge, der bessere wird gewertet.
      • Eine der beiden Übungsverbindungen kann durch die Bewertung einer ästhetisch-gestalterischen Komposition an einem anderen oder mehreren Geräten zu zweit oder in der Gruppe (maximal fünf Personen) ersetzt werden.
  • Beurteilungskriterien: insbesondere Schwierigkeitsgrad, technische Ausführung, Choreografie, insbesondere auch bei Partner- bzw. Gruppenpräsentation.
  • Eine Übung höherer Schwierigkeit kann trotz leichterer Mängel in der Ausführung noch mit „sehr gut“ bewertet werden.
  • Im zweiten Ausbildungsabschnitt gelten erhöhte Anforderungen.
Gymnastik und Tanz
  • Schülerinnen und Schüler:
    • Präsentation von zwei in Teilen selbst gestalteten Choreografien (jeweils ca. 1 bis 2 min), auch zu zweit oder in der Gruppe (maximal fünf Personen) nach den Inhalten des Unterrichts aus zwei der drei folgenden Bereiche nach Wahl der Schülerin bzw. des Schülers:
      • Tanz
      • Gymnastik mit Handgerät
      • Fitnessgymnastik
  • Beurteilungskriterien: insbesondere Musikinterpretation, Vielfalt und Schwierigkeit der Bewegungsformen, technische Ausführung, räumliche Gestaltung sowie Ausdrucksfähigkeit und Originalität.
  • Im zweiten Ausbildungsabschnitt gelten erhöhte Anforderungen.
Leichtathletik
  • Im ersten Ausbildungsabschnitt: Jeweils eine leichtathletische Leistung aus drei der vier folgenden Bereiche nach Wahl der Schülerin bzw. des Schülers:
    • Schülerinnen:
      • Bereich 1: 100-m-Lauf oder 100-m-Hürdenlauf (Höhe: 0,76 m)
      • Bereich 2: Kugelstoß (4 kg) oder Speerwurf (600 g) oder Schleuderball (1 kg)
      • Bereich 3: Weitsprung oder Hochsprung
      • Bereich 4: 800-m-Lauf oder 3 000-m-Lauf
    • Schüler:
      • Bereich 1: 100-m-Lauf oder 110-m-Hürdenlauf (Höhe: 0,91 m)
      • Bereich 2: Kugelstoß (6 kg) oder Speerwurf (800 g)
      • Bereich 3: Weitsprung oder Hochsprung 
      • Bereich 4: 800-m-Lauf oder 3 000-m-Lauf
  • Aus den Bereichen 1 bis 3 kann nach Wahl der Schülerin bzw. des Schülers in einem Bereich anstelle der Leistung eine Technikdemonstration aus demselben Bereich treten. Mögliche Disziplinen für die Technikdemonstration: Hürdenlauf, Kugelstoß, Speerwurf, Schleuderball, Weitsprung oder Hochsprung. Dabei kann die Lehrkraft eine Abweichung von den Wettkampfbestimmungen (z. B. Gewicht der Kugel, Streckenlänge im Hürdenlauf) zulassen.
  • Beurteilungskriterien für die Technikdemonstration: insbesondere technische Ausführung, qualitative Bewegungsmerkmale (z. B. Bewegungspräzision, Bewegungskopplung).
  • Im zweiten Ausbildungsabschnitt gelten erhöhte Anforderungen.
    • Schülerinnen:
      • 100-m-Lauf oder 100-m-Hürdenlauf (Höhe: 0,84 m)
      • 800-m-Lauf oder 3000-m-Lauf
      • Weitsprung oder Hochsprung
      • Kugelstoß (4 kg) oder Speerwurf (600 g) oder Schleuderball (1kg)
    • Schüler :
      • 100-m-Lauf oder 110-m-Hürdenlauf (Höhe: 1,00 m)
      • 1000-m-Lauf oder 3000-m-Lauf
      • Weitsprung oder Hochsprung
      • Kugelstoß (6 kg) oder Speerwurf (800g)

  • Beim Wurf und Stoß sowie im Weitsprung (Absprung vom Balken) sind je vier Versuche erlaubt.  
  • Im Hochsprung scheidet die Schülerin bzw. der Schüler nach drei aufeinanderfolgenden Fehlversuchen aus.
Schwimmen
  • Schülerinnen und Schüler:
    • 50 m oder 100 m (Brust oder Freistil oder Rücken oder Schmetterling)
    • 400 m (Brust oder Freistil)
    • Die Kurzstreckenleistung und die 400-m-Strecke sind in unterschiedlichen Schwimmstilen zu schwimmen.
    • Die Kurzstreckenleistung kann nach Wahl der Schülerin bzw. des Schülers durch die Bewertung einer Technikdemonstration mit Start und Wende einschließlich Wiederaufnahme der Schwimmbewegung ersetzt werden.
    • Dabei kann die Lehrkraft eine Abweichung von der Streckenlänge zulassen.
    • Auch in der Technikdemonstration ist in einem anderen Schwimmstil zu schwimmen als auf der 400-m-Strecke.
  • Beurteilungskriterien für die Technikdemonstration: insbesondere technische Ausführung, qualitative Bewegungsmerkmale (z. B. Bewegungspräzision, Bewegungskopplung).
  • Im zweiten Ausbildungsabschnitt gelten erhöhte Anforderungen.

 

Basketball, Fußball, Handball, Volleyball:
  • Schülerinnen und Schüler:
    • Eine komplexe spielnahe technisch-taktische Aufgabenstellung
    • Spiel (ggf. auch in reduzierter Mannschaftsstärke)
      • Der Spielbewertung ist nicht nur ein allgemeiner Eindruck der spielerischen Gesamtleistung zugrunde zu legen, sondern eine Beurteilung des Fertigkeits- und Fähigkeitsniveaus auch unter Berücksichtigung konditioneller Aspekte in verschiedenen Spielsituationen.
      • Die so erbrachten Leistungen sind zusammen mit der spielerischen Gesamtleistung zu bewerten.
  • Beurteilungskriterien: insbesondere situationsgerechte Anwendung und Ausführung der Technik, taktisches Verhalten in Angriff und Abwehr, Einsatzbereitschaft, faires und mannschaftsdienliches Verhalten.
  • Im zweiten Ausbildungsabschnitt gelten erhöhte Anforderungen.

Rückschlagspiele (Badminton, Tennis, Tischtennis)
  • Schülerinnen und Schüler:
    • Eine komplexe spielnahe technisch-taktische Aufgabenstellung
    • Spiel
    • Der Spielbewertung ist nicht nur ein allgemeiner Eindruck der spielerischen Gesamtleistung zugrunde zu legen, sondern eine Beurteilung des Fertigkeits- und Fähigkeitsniveaus auch unter Berücksichtigung konditioneller Aspekte in verschiedenen Spielsituationen.
    • Die so erbrachten Leistungen sind zusammen mit der spielerischen Gesamtleistung zu bewerten.
  • Beurteilungskriterien: insbesondere situationsgerechte Anwendung und Ausführung der Technik, taktisches Verhalten in Angriff und Abwehr, Einsatzbereitschaft, faires Verhalten.
  • Im zweiten Ausbildungsabschnitt gelten erhöhte Anforderungen.

Gesundheitsorientierte Fitness
  • Schülerinnen und Schüler:
    • Eine Ausdauerleistung im Laufen (5 000 m) oder Schwimmen (1 000 m)
    • Eine komplexe Aufgabenstellung aus einem der Bereiche Kraft, Schnelligkeit, Koordination, Beweglichkeit oder kombiniert im Kontext eines gesundheitsorientierten Fitnesstrainings
  • Im zweiten Ausbildungsabschnitt gelten erhöhte Anforderungen.

Alpine Gleitsportarten
  • Schülerinnen und Schüler:
    • Eine Prüfungsfahrt mit situationsbedingter Aufgabenstellung
    • Freie Abfahrt mit kreativer Spuranlage und situativ angepasster Technik
    • Die Schülerinnen und Schüler können die Leistung mit Alpinski- oder Snowboard- oder Telemarkausrüstung erbringen.
    • Der Bewertung der freien Abfahrt ist nicht nur ein allgemeiner Eindruck der fahrerischen Gesamtleistung zugrunde zu legen, sondern eine Beurteilung des situationsbedingten Fertigkeits- und Fähigkeitsniveaus.
  • Beurteilungskriterien: insbesondere sportliche, rhythmische Fahrweise unter Ausnutzung der Bewegungsspielräume, geländeangepasste und kreative Spuranlage, Sicherheitsaspekte.
  • Im zweiten Ausbildungsabschnitt gelten erhöhte Anforderungen.
Bewegungskünste
  • Schülerinnen und Schüler:
    • Je eine technische Aufgabenstellung aus zwei der drei folgenden Bereiche (Auswahl der Bereiche durch Schülerin bzw. Schüler):
      • Jonglage
      • Akrobatik mit Partnerin bzw. Partner oder in der Gruppe (maximal fünf Personen)
      • Äquilibristik
    • Anstelle der beiden technischen Aufgabenstellungen kann eine Präsentation einer selbst gestalteten Bewegungskünste-Show (alleine oder in einer Gruppe von maximal fünf Personen) treten.
  • Beurteilungskriterien: insbesondere Vielfalt und Schwierigkeit der Bewegungsformen, technische Ausführung, räumliche Gestaltung sowie Ausdrucksfähigkeit und Originalität.
  • Im zweiten Ausbildungsabschnitt gelten erhöhte Anforderungen.
Sportklettern:
  • Schülerinnen und Schüler:
    • Eine technisch-taktische Aufgabenstellung
    • Klettern bzw. Bouldern einer definierten Route
  • Beurteilungskriterien: insbesondere Sicherheitsaspekte, Griff- und Tritttechniken, Bewegungssicherheit, Bewegungsfluss, Bewegungsökonomie.
  • Im zweiten Ausbildungsabschnitt gelten erhöhte Anforderungen.

Alle weiteren Informationen zu Kursinhalten aller Sportarten, Kursprüfungen, Skripten,... findet Ihr unter: https://fachschaft-sport-gym-mod.jimdofree.com

Leistungsfach Sport - Sport als Abiturprüfungsfach im G9

Zeitlicher Umfang und Struktur
Das Leistungsfach Sport umfasst pro Ausbildungsabschnitt vier Wochenstunden in folgenden Bereichen:
  • Zwei Wochenstunden Fach Sport in einem Sportlichen Handlungsfeld der Gruppe A, Gruppe B oder der Gruppe C; ein- und dasselbe sportliche Handlungsfeld ist in jeweils zwei Ausbildungsabschnitten zu belegen. 
  • Zwei Wochenstunden „Sporttheorie“.
Voraussetzungen für das Abitur im Fach Sport
  • Im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 11 im Fach Sport mindestens die Note „befriedigend“.
In der Profil- und Leistungsstufe (12. und 13. Jahrgangsstufe)

Mit der Wahl des Leistungsfachs Sport legt man sich fest, das Fach Sport im Abitur entweder schriftlich-praktisch oder mündlich-praktisch zu belegen.

 

Bewertung in den einzelnen Ausbildungsabschnitten
Im Leistungsfach Sport mit besonderer Fachprüfung ergibt sich die Halbjahresleistung aus dem Durchschnitt der Punktzahl im Fach Sport und der Punktzahl in der „Sporttheorie“.
 
 
Die für das Fach Sport und für die „Sporttheorie“ errechneten Punktzahlen sowie die Endpunktzahl werden gerundet.

Abiturprüfung im Fach Sport

Bestandteile

Sofern das Leistungsfach Sport belegt wurde, wird eine mündliche oder eine schriftliche Abiturprüfung abgelegt. Diese besteht in beiden Fällen aus einer besonderen Fachprüfung, die neben der Sporttheorie einen fachpraktischen Teil umfasst.

Leistungsfach Sp0rt - Sporttheorie
  • schriftliche Prüfung der Sporttheorie (3. Abiturprüfungsfach) ODER
  • mündliche Prüfung der Sporttheorie (Kolloquium).
Praktische Prüfung in zwei sportlichen Handlungsfeldern
  • Sportpraktische Leistungsabnahme in einer Sportart der Gruppen A, B, C.
  • Sportpraktische Leistungsabnahme in einer Sportart aus einer anderen Gruppe.

Festsetzung des Prüfungsergebnisses

Die Festsetzung des Prüfungsergebnisses (ohne Zusatzprüfung):

Die Punktzahl der fachpraktischen Prüfung ergibt sich dabei als zu rundender Durchschnittswert aus den zueinander gleich gewichteten Sportlichen Handlungsfeldern.

Wird eine Zusatzprüfung abgelegt, richtet sich die Festsetzung des Prüfungsergebnisses nach § 52 Abs. 2 Nr. 2 GSO.

Sportartspezifische Regelungen für die Abiturprüfung

  • Schülerinnen und Schüler:
    • Eine komplexe spielnahe technisch-taktische Aufgabenstellung
    • Spiel
  • Die Beurteilungskriterien sind oben dargelegt.
  • Schülerinnen und Schüler:
    • Eine komplexe spielnahe technisch-taktische Aufgabenstellung.
    • Spiel (ggf. auch in reduzierter Mannschaftsstärke)
  • Die Beurteilungskriterien sind oben dargelegt.

 

Alle weiteren Informationen zu Kursinhalten aller Sportarten, Kursprüfungen, Skripten,... findet Ihr unter: https://fachschaft-sport-gym-mod.jimdofree.com

Exkursionen und mehr

Im Rahmen des Additums Sport finden zahlreiche Sportunternehmungen statt:

  • Exkursionen zur Spielanalyse der Profiteams
  • Trainigslager oder -wochenenden
  • Schnupperkurse zu neuen Sportarten, wie z.B. Segelfliegen, Bogenschießen, etc.
  • Exkurionen zum Skifahren, Langlaufen, Klettern, MTB, etc.
  • Sportwissenschaftliche Praxis: Laktattest, Videoanalyse, Bewegungsananlyse, etc.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                

                                                                                                                                             KÖN