Tabletnutzungsordnung des Gymnasiums Marktoberdorf

Ab der Jahrgangsstufe 9 besteht für Schüler/-innen die Möglichkeit, ein eigenes digitales Arbeitsgerät (Tablet, Convertible) in den Unterricht mitzubringen und für schulische Zwecke zu benutzen.

Dafür gelten folgende Voraussetzungen:

  • Teilnahme am Tablet-Führerschein
  • Akzeptieren und konsequentes Einhalten der Nutzungsvereinbarung
  • Verwendung von Geräten, die die techn. Mindestanforderungen erfüllen (s.u.)

Nutzungsvereinbarung:

  1. Trotz genereller Erlaubnis der Benutzung eines Tablets kann stets jede Fachlehrkraft individuell entscheiden, ob im begründeten Fall die Erlaubnis eingeschränkt oder entzogen wird.
  2. Jeder Schüler/-in muss nach Abstimmung mit der jeweiligen Lehrkraft ein Schulbuch, Schreibmaterial, Block und eine Mappe zum Abheften der Arbeitsblätter mitführen.
  3. Die Lehrkraft hat jederzeit das Recht, die Unterrichtsaufzeichnungen einzusehen.
  4. Das Gerät ist zu Beginn des Unterrichts stets zugeklappt und wird erst aufgemacht, wenn Aufzeichnungen nötig sind.
  5. Das Tablet darf nur nach Aufforderung der Lehrkraft mit dem Internet verbunden werden. Es liegt während der Stunde so auf dem Tisch, dass die Lehrkraft den Bildschirm jederzeit einsehen kann.
  6. Das Abfotografieren von Tafelbildern, Arbeitsblättern oder sonstigen Unterrichtsmaterialien ist nur mit Zustimmung der Lehrkraft gestattet.
  7. Video-, Ton- und Bildaufnahmen im Unterricht sind nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft erlaubt (z.B. bei Experimenten in den Naturwissenschaften). Aufnahmen von Personen dürfen ausschließlich mit vorheriger Zustimmung der Betroffenen angefertigt werden. Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Betroffenen bzw. deren Erziehungsberechtigter zulässig. Zuwiderhandlungen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  8. Die Tablets werden grundsätzlich nur mit funktionsfähigem bzw. geladenem Akku betrieben. Ein Aufladen bzw. Anschluss an die Steckdose im Schulgebäude ist aus energetischen und Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht erlaubt.
  9. Außerhalb des Unterrichts gelten die Regelungen zur Handynutzung.
  10. Die Benutzung des persönlichen Tablets geschieht auf eigenes Risiko. Für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung (auch durch Dritte) übernimmt die Schule keine Haftung.

Schüler/-innen, die gegen diese Regelungen der Nutzungsvereinbarung verstoßen, können von der Tabletnutzung im Unterricht ausgeschlossen werden und die Verstöße können weitere Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen.

Technische Mindestvoraussetzungen

  • Freie Wahl des Betriebssystems (Android, iOS, Windows, Linux…)
  • Displaygröße: mindestens ca. 10 Zoll
  • Eingabegerät(e): Touchscreen & digitaler Eingabestift (verpflichtend), Tastatur (optional)
    Erläuterung: Die Möglichkeit der Nutzung eines digitalen Eingabestiftes erhöht den Kaufpreis für Gerät und Zubehör zwar i.d.R. deutlich, wird aber vorausgesetzt. In vielen Fächern ist das Anfertigen von Zeichnungen, Diagrammen oder Formeln nur damit praktikabel, und Geräte ohne Eingabestift sind somit nur sehr eingeschränkt als Ersatz für Schulhefte geeignet. Auch das Ausfüllen von Arbeitsblättern ist ohne Stift kaum möglich.
  • rückseitige Kamera
  • Akkulaufzeit: mind. ein Schulvormittag (ca. 5 Stunden)