Tabletnutzungsordnung des Gymnasiums Marktoberdorf

Ab der Jahrgangsstufe 9 besteht für mich die Möglichkeit, ein eigenes Tablet als digitales Arbeitsgerät in den Unterricht mitzubringen und hier ausschließlich für schulische Zwecke zu benutzen.

Für die Nutzung gelten folgende Voraussetzungen:

  • Teilnahme am Tablet-Führerschein
  • Akzeptieren und konsequentes Einhalten der Nutzungsvereinbarung
  • Verwendung von Geräten, die die techn. Mindestanforderungen erfüllen (s.u.)

Nutzungsvereinbarung:

  1. Trotz genereller Erlaubnis der Benutzung eines Tablets kann stets jede Fachlehrkraft individuell entscheiden, ob im begründeten Fall die Erlaubnis eingeschränkt oder entzogen wird.
  2. Jeder Schüler/jede Schülerin muss weiterhin immer ein Schulbuch (analog oder digital), Schreibmaterial, Block und eine Mappe für Blätter mitführen.
  3. Die Schüler/-innen sind jederzeit in der Lage, ihre Unterrichtsaufzeichnungen vorzuzeigen.
  4. Das Tablet befindet sich zu Beginn des Unterrichts und in Phasen, in denen es nicht benötigt wird, in der Schultasche verstaut oder liegt zugeklappt auf dem Tisch. Bei Benutzung während der Stunde legen die Schüler/- innen es flach auf den Tisch und richten es nicht auf.
  5. Das Internet dürfen die Schüler/-innen nur mit Einverständnis einer Lehrkraft benutzen. Dies gilt auch für den KI-Einsatz, der im Unterricht nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft gestattet ist. Es dürfen nur zugelassene Anwendungen wie das Angebot von ByCS oder fobizz.de verwendet werden. Vor Einsatz im Unterricht ist eine KI-Schulung notwendig.
  6. Das Abfotografieren von Tafelbildern, Arbeitsblättern oder sonstigen Unterrichtsmaterialien ist nur mit Zustimmung der Lehrkraft gestattet.
  7. Video-, Ton- und Bildaufnahmen im Unterricht sind nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft erlaubt (z.B. bei Experimenten in den Naturwissenschaften). Aufnahmen von Personen dürfen ausschließlich mit vorheriger Zustimmung der Betroffenen angefertigt werden. Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Betroffenen bzw. deren Erziehungsberechtigter zulässig. Zuwiderhandlungen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  8. Die Schüler/-innen sorgen dafür, dass ihr Tablet grundsätzlich ausreichend geladen ist. Ein Aufladen bzw. Anschluss an die Steckdose im Schulgebäude ist grundsätzlich nicht erlaubt. Optional kann auch eine Powerbank benutzt werden.
  9. Außerhalb des Unterrichts benutzen die Schüler/-innen das Tablet ausschließlich, um den Unterricht vor- und nachzubereiten. Dies geschieht nur im Arthur-Groß-Saal oder direkt vor den Fachräumen bzw. Klassenzimmern. Die schulischen Pausen sollen grundsätzlich der Erholung dienen. Die Schüler/-innen sollten das Tablet in diesen Phasen daher nur sehr eingeschränkt verwenden. 
  10. Die Benutzung des Tablets geschieht auf eigenes Risiko der Schüler/-innen. Für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung (auch durch Dritte) übernimmt die Schule keine Haftung.
  11. Bezüglich der Einrichtung des Tablets (Startbildschirm, installierte Apps, Kontrollzentrum...) halten sich die Schüler/-innen an die Bestimmungen des Tablet-Führerscheins.

Technische Mindestvoraussetzungen

  • Displaygröße: mindestens ca. 10 Zoll
  • Eingabegeräte: Touchscreen, digitaler Eingabestift, Tastatur
  • Front- und Rückkamera
  • Akkulaufzeit: mind. ein Schulvormittag (ca. 5 Stunden) und/oder Powerbank

Hier finden Sie die Tabletnutzungsordnung als PDF zum Download. (Aktualisierte Version Juli 2026)