Sollte Ihr Kind wegen Krankheit den Unterricht nicht besuchen können, so können Sie es am besten über das Elternportal krankmelden. Dies sollte bis bis spätestens 7.45 Uhr erfolgen.
Alternativ können Sie auch - ebenfalls bis spätestens 7.45 Uhr - in der Schule unter der Nummer 08342 / 9664-0 (auch auf Anrufbeantworter) anrufen – das Sekretariat ist ab 7.30 Uhr besetzt – und mitteilen, wie viele Tage Ihr Kind voraussichtlich krank sein wird. Haben Sie Ihr Kind nur für einen Tag krank gemeldet und sollte es noch länger krank sein, so melden Sie dies bitte am nächsten Tag. Nur so können wir eine genaue Erfassung der Absenzen sicherstellen.
Bei Wiedererscheinen in der Schule muss eine schriftliche Entschuldigung für die Dauer der Erkrankung vorgelegt werden, die dem Absentenheftführer übergeben wird.
Bei Erkrankung von mehr als 10 Unterrichtstagen kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. Auch bei Häufung von Abwesenheiten oder in Zweifelsfällen kann die Schule ein Attest einfordern.
Die Unterschrift der Eltern ist immer erforderlich.
Für Schülerinnen und Schüler der 5. – 8. Jahrgangsstufe gilt folgende Regelung:
Sollte der Schule bei Unterrichtsbeginn keine Meldung vorliegen, so werden wir versuchen, Sie telefonisch zu erreichen, um die Absenz Ihres Kindes abzuklären. Wenn wir Sie nicht erreichen können, werden wir nach Lage des Falles entscheiden. Gegebenenfalls wird die örtliche Polizeidienststelle verständigt.
Wenn Sie berufstätig sind, bitten wir Sie deshalb - sofern dies nicht schon geschehen ist - um Mitteilung Ihrer dienstlichen Telefonnummer.
Sollte(n) Ihr Kind / Sie wegen Krankheit den Unterricht nicht besuchen können, so können Sie es / sich am besten über das Elternportal krankmelden. Dies sollte bis bis spätestens 7.45 Uhr erfolgen.
Alternativ können Sie auch - ebenfalls bis spätestens 7.45 Uhr - in der Schule unter der Nummer 08342 / 96 64-2811 (auch auf Anrufbeantworter) bei Frau Thanner anrufen – das Sekretariat ist ab 7.00 Uhr besetzt – und mitteilen, wie viele Tage Ihr Kind / Sie voraussichtlich krank sein wird / werden. Haben Sie Ihr Kind / sich nur für einen Tag krank gemeldet und sollte die Erkrankung noch länger dauern, so rufen Sie bitte am nächsten Tag auch wieder an. Nur so können wir eine genaue Erfassung der Absenzen sicherstellen.
Bei Wiedererscheinen in der Schule muss eine schriftliche Entschuldigung für die Dauer der Erkrankung vorlegt werden, die im Sekretariat bei Frau Thanner abzugeben ist.
Bei Erkrankung von mehr als 10 Unterrichtstagen kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. Auch bei Häufung von Abwesenheiten oder in Zweifelsfällen kann die Schule ein Attest einfordern.
Die Unterschrift der Eltern ist immer erforderlich, solange die Schüler(innen) nicht volljährig sind!
Wenn Schüler während der Unterrichtszeit plötzlich erkranken, müssen sie sich im Sekretariat melden. Unterrichtsbefreiungen können nur über die Schulleitung (in der Regel bei Herrn Böhler) ausgestellt werden.
Bei Schüler(inne)n der 5. bis 8. Jahrgangsstufe werden die Eltern telefonisch benachrichtigt.Die Unterrichtsbefreiung ist umgehend von den Eltern unterschrieben zurückzugeben und dem Absentenheftführer vorzulegen.
Nur in dringenden und begründeten Ausnahmefällen können Schüler(innen) von der Teilnahme am Unterricht beurlaubt werden (§ 37(3) GSO).
Die Anträge auf Beurlaubung sind möglichst früh (v. a. bei Beurlaubungen über mehrere Tage), spätestens jedoch zwei Tage vor Beginn der beantragten Beurlaubung bei der Schulleitung (in der Regel bei Herrn Böhler) einzureichen.
Beurlaubungen können nur erteilt werden, wenn sichergestellt ist, dass im fraglichen Zeitraum kein großer Leistungsnachweis (Schulaufgabe) geschrieben wird.
Bemühen Sie sich bitte Arzttermine für Ihre Kinder in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Sollte das nicht möglich sein, muss vor dem Arztbesuch ein Antrag auf Beurlaubung an die Schulleitung gestellt werden.
Auch Anträge auf Beurlaubung zur Teilnahme an sportlichen oder musikalischen Veranstaltungen müssen von den Eltern unterschrieben sein und rechtzeitig vorgelegt werden. Die Einladung eines Vereins oder Veranstalters genügt nicht.
Anträge auf Unterrichtsbefreiung direkt vor oder nach den Ferien lehnt die Schule laut Vorschrift des Kultusministeriums prinzipiell ab.
Für den Fall einer Erkrankung/Beurlaubung Ihres Kindes stehen Ihnen folgende Formulare zum Herunterladen zur Verfügung: